Den Nameless Tabak gibt es jetzt auch als Pfeifentabak! Es handelt sich um trockenen, mit Aroma versehenen Tabak, der kein Glycerin enthält.
Es werden ausschließlich hochwertige Virginia-Tabaksorten für den NameLess Tabak verwendet. Dabei kommen nur natürliche Aromen zum Einsatz, die sorgfältig ausgewählt wurden. Ein einzigartiges Geschmackserlebnis ist durch strenge Tests und Proben gewährleistet, welche die Produkte durchlaufen.
Geschmack: Traube, Minze
Inhalt: 65 Gramm
Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin (99,5%) durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG. Durch die Herstellung entsteht außerdem eine Steuerschuld der herstellenden Person nach § 15 Abs. 1 i. V. m Abs. 2 Nr. 2 TabStG. Die Person hat gem. § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld Nach § 18 Abs. 2 TabStG. sofort fällig wird.
Wir wollen euch als Händler über die gesetzlich korrekte Vorgehensweise informieren. Wer also Pfeifentabak zur Herstellung von Wasserpfeifentabak benutzt muss sich an diesem Formular orientieren und an sein zuständiges Hauptzollamt senden.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1625