Fog your Law 65g - Clitrus
Fog your Law 65g - Clitrus
Geschmack: Zitrone, Minze
Inhalt: 65 Gramm
Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin (99,5%) durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG. Durch die Herstellung entsteht außerdem eine Steuerschuld der herstellenden Person nach § 15 Abs. 1 i. V. m Abs. 2 Nr. 2 TabStG. Die Person hat gem. § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld Nach § 18 Abs. 2 TabStG. sofort fällig wird.
Wir wollen euch als Händler über die gesetzlich korrekte Vorgehensweise informieren. Wer also Pfeifentabak zur Herstellung von Wasserpfeifentabak benutzt muss sich an diesem Formular orientieren und an sein zuständiges Hauptzollamt senden.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1625